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Winterdienst in der Gemeinde Söhlde

27.01.2026

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Söhlde aufgrund der derzeitigen winterlichen Witterung erneut auf die geltenden Regelungen zum Winterdienst gemäß der Straßenreinigungsverordnung (Fassung vom 06.01.2025) hin.

Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege sind bei Schnee und Glätte werktags von 7–20 Uhr, sonn- und feiertags von 8–20 Uhr ausreichend von Schnee und Eis zu befreien und bei Bedarf mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Hydranten, Gossen und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind freizuhalten. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Schnee und Eis dürfen weder Nachbargrundstücke beeinträchtigen noch in Gossen oder die Kanalisation gekehrt werden.

Für den Einsatz von Räum- und Streufahrzeugen ist eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern erforderlich. Daher wird gebeten, Fahrzeuge nach Möglichkeit auf privaten Stellplätzen oder in Garagen abzustellen.

Die Gemeinde bittet um Beachtung dieser Regelungen.

Wir sollten alle darum bemüht sein und in unseren Ortschaften ein sicheres Leben zu ermöglichen – auch wenn Schnee und Eis das Erscheinungsbild prägen. Bitte denken Sie daran, dass alle Mitmenschen und somit auch Personen mit Kinderwagen oder gehbehinderte Personen gefahrlos an ihr Ziel kommen sollen.

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