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Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses

15.01.2026

Die in der Gemeinde Söhlde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 16. Februar 2026 für die Kommunalwahlen in Niedersachsen am 13. September 2026 Wahlberechtigte als Beisitzer*innen des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.

Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerber*innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt kann nach den in § 13 Abs. 3 NKWG genannten Gründen abgelehnt werden.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeinde Söhlde, Gemeindewahlleiter, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, zu richten.


Bauer

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