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HomeÖffentliche Auslegung der Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Söhlde gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)
12.11.2025
Die Gemeinde Söhlde befindet sich mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung in einem fortgeschrittenen Bearbeitungsstadium. Die vorliegenden Ergebnisse bestehen aus der Bestandsanalyse und der Potenzialanalyse. Darüber hinaus werden im Rahmen der Auslegung folgende Inhalte als Entwurf bereitgestellt: das Zielszenario, die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete, die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr sowie die Umsetzungsstrategie.
Zeitraum der öffentlichen Auslegung:
13. November 2025 bis 14. Dezember 2025
Während dieses Zeitraums stehen die vorläufigen Planungsunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde zur Einsicht bereit. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie weitere relevante Akteure sind eingeladen, Stellungnahmen zu den ausgelegten Inhalten abzugeben.
Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist über folgende Wege eingereicht werden:
- per E-Mail an: gemeinde@soehlde.de
- schriftlich per Post an: Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde
- persönlich durch Abgabe im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten
Alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen werden im weiteren Arbeitsprozess berücksichtigt und fließen in die Finalisierung der Kommunalen Wärmeplanung ein.
Die Gemeinde Söhlde bedankt sich für Ihre Mitwirkung an diesem wichtigen Schritt zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung.
Söhlde, den 12.11.2025
(Marienfeldt)
Bürgermeister