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Einzelne Neuwahl des Ortsrates Bettrum am 14.12.2025

02.10.2025

Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Mitgliedern des Wahlvorstandes

Nach § 11 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) ist für die Wahl am 14.12.2025 ein Wahlvorstand zu bilden.

Die in der Gemeinde Söhlde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert bis zum 24.10.2025 für die Einzelne Neuwahl des Ortsrats der Ortschaft Bettrum am 14.12.2025 Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes vorzuschlagen.

Ich bitte zu beachten, dass Wahlbewerber*innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gemäß § 13 Abs. 2 des NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben können.

Die Berufung zu einem Wahlehrenamt kann nach den in § 13 Abs. 3 NKWG genannten Gründen abgelehnt werden.

Die Vorschläge sind schriftlich an die Gemeinde Söhlde, Fachbereich I, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, zu richten.

Söhlde, 02.10.2025

Marienfeldt
Gemeindewahlleiter

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