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Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.



Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
7, EG
E-Mail:




Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
8, EG
E-Mail:


Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

  • Gebühr: 7,50 Euro
    Meldebescheinigung
  • Gebühr: 9,00 Euro
    Erweiterte Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage

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