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Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
7, EG
E-Mail:




Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
8, EG
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


Welche Unterlagen werden benötigt?

·        aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

·        ggf. bisheriger Reisepass

·        Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

·        letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Expressreisepass ist in der Regel sechs Tage nach Antragstellung abholbereit.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Gebühren
  • Gebühr: 69,50 Euro
    Expresspass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 91,50 Euro
    Expresspass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 92,00 Euro
    Expresspass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 114,00 Euro
    Expresspass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)


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