Dienstleistungen
HomeZuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Ansprechpartner:
Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Was sollte ich noch wissen?
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport