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Wenn sich der auf dem Reisepass vermerkte Wohnort geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss die Wohnortangabe im Reisepass geändert werden.



Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
7, EG
E-Mail:




Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
8, EG
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die gezogen wurde.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bisheriger Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport



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