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Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe, Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “wilde Müllkippen“ betroffen.



Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Sabine Bremer
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Ordnungsamt, Gewerbe, Standesamt
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
5, EG
E-Mail:
E-Mail:




Michaela Klohn
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Ordnungsamt, Gewerbe, Einwohnermeldeamt, Außendienst
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
4, EG
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.


Unterstützende Institutionen

Polizeidienststellen


Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion



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