Dienstleistungen
HomeWer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.
Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Ansprechpartner:
Michaela Klohn
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Ordnungsamt, Gewerbe, Einwohnermeldeamt, Außendienst
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Ordnungsamt, Gewerbe, Einwohnermeldeamt, Außendienst
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:
- Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Sondernutzungssatzung
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gaststättengesetz (GastG)
- Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG)
- Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
- Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
Was sollte ich noch wissen?
Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.