Dienstleistungen
HomeZuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Ansprechpartner:
Sabine Bremer
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Ordnungsamt, Gewerbe, Standesamt
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Ordnungsamt, Gewerbe, Standesamt
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
5, EG
E-Mail:
E-Mail:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- abgelegte Fischerprüfung, entweder
- bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
- abgelegte Prüfung als Berufsfischer
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
- Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Personalausweis
- bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
- Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.
Rechtsgrundlage
- §§ 57 bis 59 Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
- Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung)
- Niedersächsische Küstenfischereiordnung (NKüFischO)
Was sollte ich noch wissen?
In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.
Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.
Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Formulare
Gebühren
- Gebühr: 45,00 Euro