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Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.



Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Thomas Schridde
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Leiter Team Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz, Standesamt
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
6, EG
E-Mail:
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Formulare
Gebühren
  • Gebühr: 70,00 Euro
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr: 15,00 Euro
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr: 7,50 Euro
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde


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