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Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 



Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Holger Kraune
Fachbereich I / Finanzen
Steuern
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
16, 1. OG
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefülltes Abmeldeformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Formulare

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