Dienstleistungen
HomeZuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Ansprechpartner:
Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
- § 1 Abs. 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
- § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 3 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG)
Unterstützende Institutionen
Bürgerbüro, Bürgerberatung
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport