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Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
7, EG
E-Mail:




Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
8, EG
E-Mail:


Teaser

Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises nachträglich aktivieren lassen? Dies können Sie online oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

  • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten „PIN-Brief“  per Post.
    • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp2, möglich.


Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren lassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Auf der Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ können Sie online einen PIN-Rücksetzbrief beantragen. Alternativ können Sie Ihre zuständige Personalausweisbehörde wegen eines Termins kontaktieren. Den Personalausweis müssen Sie zu dem Termin mitbringen. 
  • Nachdem Sie die selbstgewählte, sechsstellige PIN für den Online-Ausweis in der Behörde gesetzt haben, ist dieser einsatzbereit.

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • AusweisApp2 und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Bearbeitungsdauer

Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung dauert höchstens 5 Minuten.


Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen: ja (Vertretung nicht möglich)

Online-Verfahren: nein

Schriftform: nein

Formulare: nein



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