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Zuständige Behörde:
Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
E-Mail:


Ansprechpartner:

Thomas Schridde
Fachbereich I / Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz
Leiter Team Bürgerservice, Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz, Standesamt
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13
Raum:
6, EG
E-Mail:
E-Mail:


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis, sowie dem zuständigen Hauptzollamt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Informationen, ob für eine Geschäftstätigkeit eine Gewerbeanmeldung oder eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, erteilen die Kommunen, in deren Bereich das Unternehmen gegründet werden soll.

Über das Erfordernis einer Handwerksrolleneintragung bei der Ausübung handwerklicher Tätigkeiten und deren Voraussetzungen beraten die Handwerkskammern. Die Adressen der Handwerkskammern in Niedersachsen finden Sie im Internet unter:


Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr


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