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Bekanntmachung Bauleitplanung Nr 12 Hainäcker

01.03.2018

Bauleitplanung der Gemeinde Söhlde

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Hainäcker“ (in textlicher Form) und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hainäcker - Erweiterung“ (in textlicher Form)

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Söhlde hat in seiner Sitzung am 14.02.2018 beschlossen, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Hainäcker“ und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hainäcker - Erweiterung“ durchzuführen.

Die beiden textlichen Änderungsverfahren sind identisch, bei beiden Sondergebieten „Bioenergie“ wird - die Begrenzung der installierten Gesamt-Motorleistung auf 1.000 KWel sowie
- die Beschränkung des Einzugsgebiets für die eingesetzte Biomasse auf einen Radius von
15 km aufgehoben,
- zudem ist der Einsatz von Geflügelkot und -harn in Zukunft zulässig.

Die Entwürfe der vorgenannten Bebauungspläne nebst Begründungen liegen in der Zeit vom

12.03.2018 bis 16.04.2018

öffentlich, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Str. 8, 31185 Söhlde, während der Dienststunden aus.

Während dieser Zeit können die Planungen von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Zudem können die Unterlagen auch im Internet unter https://www.soehlde.de eingesehen werden.

Umweltbezogene Informationen liegen zu den Änderungsverfahren derzeit nicht vor.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Bürgermeister


Huszar


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