Bericht über die Sitzung des Fachbereichsausschusses III
Erneut löste eine Sitzung des Fachbereichsausschusses III (Bauen und Umwelt) große Zuschauerresonanz aus. Das beherrschende Thema der Ansiedlung eines großflächigen Verbrauchermarktes in der Ortsmitte von Hoheneggelsen lockte rund 60 Interessierte in den Georg-Wulfes-Saal. Trotz der gut nachvollziehbaren persönlichen Betroffenheit Einzelner verlief die Sitzung auch dank der souveränen Leitung durch den Ausschussvorsitzenden Armin Beckmann und des sachlichen Vortrags durch den beauftragten Fachplaner Michael Keller in geordneten Bahnen. Im Ergebnis befürwortete der Ausschuss in geheimer Abstimmung mehrheitlich die für die Ansiedlung des Marktes erforderliche Veränderung der Bauleitplanung. Auch die Verlagerung des Grundzentrums von Söhlde nach Hoheneggelsen wurde empfohlen. Gerade über diesen Aspekt wurde während der Einwohnerfragestunde intensiv diskutiert. Negative Auswirkungen für die Ortschaft Söhlde wie die Verhinderung der Reaktivierung des ehemaligen „Arkö-Marktes“ als Nahversorger wurden seitens eines Einwohners hierbei ins Feld geführt. Bürgermeister Alexander Huszar stellte hierzu klar, dass die Versorgung im Bereich des Einzelhandels für die Ortschaft Söhlde sowohl durch den Supermarkt wie auch den Getränkefachmarkt im Gewerbegebiet überaus zufriedenstellend sei. Der Ansiedlung weiteren Einzelhandels würde nichts entgegenstehen, solange die Verkaufsfläche 800 m² nicht überschreitet. Angesichts der besseren Verkehrsanbindung Hoheneggelsens käme zukünftig allerdings nur diese Ortschaft für die Etablierung eines großflächigen Verbrauchermarktes mit rund 1.600 m² in Frage; an dieser Situation werde sich in den kommenden Jahrzehnten auch nichts ändern. Sollte die dortige Ansiedlung des Verbrauchermarktes entsprechend der jetzt diskutierten Planungen politisch gewünscht sein, führt an der Notwendigkeit der Verlagerung des Grundzentrums kein Weg vorbei; dies haben mehrere Gespräche sowohl mit dem Regionalplaner des Landkreises Jürgen Flory wie auch dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser verdeutlicht. Der jetzige Zustand einer Teilung der grundzentralen Funktionen zwischen Söhlde und Hoheneggelsen ist seit dem Erlass des Landesraumordnungsprogrammes in der Fassung von 2008 nicht mehr zulässig. Zwar genieße dieser derzeit noch Bestandsschutz; eine im Raum stehende Veränderung der Situation erfordert jedoch zwingend eine Anpassung an die aktuelle Rechtslage. Betont wurde in diesem Zusammenhang auch, dass der Schritt der Verlagerung des Grundzentrums Voraussetzung für die Weiterentwicklung der bestehenden Verbrauchermärkte in Hoheneggelsen sei.
Die endgültige Beschlussfassung sowohl über die Fragen der Bauleitplanung als auch der damit einhergehenden Verlagerung des Grundzentrums obliegt dem Rat in seiner Sitzung am 08. März 2018. Zuvor befassen sich die Ortsräte in ihren Sitzungen jeweils am 28. Februar 2018 mit den sich für die jeweiligen Ortschaften ergebenden Aspekten.