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Verunreinigungen durch Hunde- und Pferdekot

03.06.2021

 

Hundekot Pferdekot

 

Verunreinigungen durch Hunde- und Pferdekot

In letzter Zeit wurde wiederholt festgestellt, dass die Grün- und Seitenstreifen, Gehwege und Straßen im Gemeindegebiet mit Hunde- oder Pferdekot verunreinigt sind.

Tierhalter und Tierhalterinnen oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Tieren Beauftragten sind verpflichtet, zu verhüten, dass ihr Tier öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt.

Nach der Verunreinigung durch Kot ist der Tierhalter/die Tierhalterin oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragte Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten dieser Verordnungen zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

In Vertretung

Wöhleke

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