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Gesucht: Schiedspersonen für den Bereich V (Nettlingen und Bettrum)

14.12.2015

(Söhlde) Die neun Ortschaften der Gemeinde Söhlde sind in fünf Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Für jeden Schiedsamtsbezirk gibt es eine Schiedsperson und eine Stellvertretung. Derzeit gibt es für den Bereich Nettlingen und Bettrum nur eine stellvertretende Schiedsperson. Daher sucht die Gemeinde nun nach einer geeigneten Person aus Nettlingen, die das Amt als Schiedsperson übernehmen will.

Das Schiedsamt dient als Gütestelle für Schlichtungsverfahren. Demnach gehört es zu den Aufgaben einer Schiedsperson in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in kleineren Strafdelikten (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung) zwischen den streitenden Parteien zu schlichten.
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie sollen im angegebenen Schiedsbezirk wohnhaft sein und das 30. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen der Persönlichkeit nach für das Amt geeignet sein, Autorität besitzen und den Streitparteien sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Lehrgänge im Raum Niedersachsen werden regelmäßig angeboten. Ein Einführungslehrgang soll zudem möglichst zeitnah nach der Ernennung erfolgen. Die Sachkosten werden übernommen.
Interessierte können Sich bei der Gemeinde Söhlde melden. In Zusammenarbeit mit dem Ortsrat wird die geeignetste Person dem Rat der Gemeinde Söhlde zur Wahl vorgeschlagen.
Kontakt: Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, Tel: 05129 972-0, www.soehlde.de, Mail: gemeinde@soehlde.de

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