Aktuelles

Home
 

Bekanntmachung 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 »Schulzentrum«, (Ortschaft Söhlde)

19.02.2024

Bauleitplanung der Gemeinde Söhlde:

Bebauungsplan Nr. 7 „Schulzentrum“, 3. Änderung (Ortschaft Söhlde)

-       Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB

-       Bekanntmachung des Veröffentlichungsbeschlusses

-       Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

1.) Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichungsbeschluss

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Söhlde hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schulzentrum“ (Ortschaft Söhlde) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Verfahren gem. § 13a BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schulzentrum“, 3. Änderung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziff. 3 BauGB erfolgt zeitgleich.

Der Bebauungsplan Nr. 7, 3. Änderung wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

2.) Ziel und Zweck der Änderung
Wesentliches Ziel der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schulzentrum“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer multifunktional nutzbaren Gymnastikhalle. Hierfür bedarf es insbesondere einer Erweiterung des Baufensters sowie einer Erhöhung der zulässigen Grundfläche von 300 qm auf 500 qm. Das Plangebiet weist eine Gesamtgröße von rd. 1.287 qm auf.

3.) Planbereich
Der Änderungsbereich umfasst Flächen der Heinrich-Dammann-Sportanlage im Süden der Ortschaft Söhlde, südlich der Straße „Hinterm Knick. Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

4.) Einsichtnahme
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt eine Veröffentlichung im Internet. Es wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „Schulzentrum“, 3. Änderung und die Begründung

vom 23.02.2024 bis einschließlich 25.03.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde (www.soehlde.de) einsehbar sind. Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen uvp.niedersachsen.de mit dem Suchbegriff „Söhlde“ zu erreichen.

Zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der folgenden Öffnungszeiten

Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

einsehbar. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von der Öffentlichkeit abgegeben werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die Stellungnahmen können elektronisch per E-Mail (gemeinde@soehlde.de), schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).


Söhlde, den 19.02.2024


Marienfeldt
Bürgermeister


Immer aktuell mit Söhlde mobile