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Verunreinigungen durch Hundekot

14.02.2024

HundekotGemäß § 7 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Söhlde vom 20.12.2023 sind Hundehalter und Hundehalterinnen oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung von Hunden Beauftragten verpflichtet zu verhüten, dass ihr Tier öffentliche Verkehrsflächen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder beschädigt. Nach der Verunreinigung durch Kot sind Hundehaltende oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragte Person unverzüglich zur Säuberung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegenden vor.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten dieser Verordnung zuwiderhandelt, begeht eine 0rdnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Viele Hundehaltende sorgen regelmäßig dafür, dass der Hundekot aufgenommen und entsorgt wird.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich dafür ganz herzlich.

Leider haben die Beschwerden der Einwohner/innen in der Vergangenheit wieder zugenommen. Demnach werden, trotz der in den Ortschaften aufgestellten Hundekotbehältern, die Hinterlassenschaften der Hunde nicht entsprechend entsorgt.

Es ist nicht zumutbar, dass somit öffentliche Flächen verschmutzt werden und die Allgemeinheit durch diese Verunreinigungen bzw. Verschmutzungen in der Nutzung dieser öffentlichen Flächen beeinträchtigt wird.

Alle Hundehalter/innen werden gebeten, künftig dafür zu sorgen, dass die Verunreinigungen durch Ihre Hunde unterbleiben bzw. unverzüglich beseitigt werden.

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