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Ab 01.01.2024 Abschaffung des Kinderreisepasses

09.11.2023

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Seit dem 1. Januar 2021 wurden Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt.

So hatten Eltern die Wahl zwischen drei verschiedenen Ausweisarten für ihre Kinder: Personalausweis, Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass. Der Kinderreisepass, für Kinder unter 12 Jahren, war mit 13 € dabei deutlich günstiger, aber nur für ein Jahr gültig, während der elektronische Reisepass für 37,50 € für bis zu sechs Jahre genutzt werden konnte. Der Nachteil des Kinderreisepasses ist das Fehlen eines Chips, was zu Einschränkungen bei der Einreise in manche Länder führt.

Einheitliche Lösung ab 2024: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Kinder

Um diese Nachteile zu umgehen und eine einheitliche Regelung zu schaffen, wurde beschlossen, dass Kinder ab Januar 2024 entweder einen Personalausweis oder einen biometrischen Reisepass benötigen, genau wie ihre Eltern. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengenraum reicht ein Personalausweis für 22,80 € aus, der 6 Jahre gültig ist. Sobald es aber ins Ausland außerhalb der EU geht, brauchen Kinder nun einen ganz normalen Reisepass, elektronisch mit Chip, für 37,50 €.

Wichtige Hinweise für das Passfoto von Kindern

Der elektronische Reisepass für Kinder ist in der Regel sechs Jahre lang gültig. Da sich das Aussehen gerade von Säuglingen und Kleinkindern in dieser Zeit schnell verändert, empfiehlt das Bundesinnenministerium, dass bei starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes rechtzeitig ein neuer Pass beantragt werden sollte, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.

Vorteile des elektronischen Reisepasses

Die visumfreie Einreise z.B. in die USA war nur möglich, wenn der Reisepass über ein elektronisches Speichermedium (Chip) verfügt. Mit einem elektronischen Reisepass hingegen ist eine normale ESTA-Registrierung möglich.
Mit dem neuen Beschluss sollen zukünftig einheitliche Reisebestimmungen für Kinder geschaffen werden, die den Familienurlaub erleichtern und für weniger bürokratische Hürden sorgen. Es ist davon auszugehen, dass bereits ausgestellte Kinderreisepässe ihre Gültigkeit behalten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einer Reise über die genauen Einreisebestimmungen des Ziellandes auf der Website des Auswärtigen Amtes. 

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