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Bekanntmachung zum Bundesmeldegesetz

30.09.2024

Nach § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes werden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Familienname und Vornamen sowie die gegenwärtige Anschrift von deutschen Staatsangehörigen, die im nächsten Jahr volljährig werden, zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermittelt.

Nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes unterbleibt die Datenübermittlung, wenn die Betroffenen dem widersprochen haben.

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, kann dies bei der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, schriftlich oder zur Niederschrift erklären.

Söhlde, den 30. September 2024


In Vertretung 

Bauer


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