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Stadt und Landkreis erwarten wöchentlich knapp 100 Geflüchtete - weitere Notunterkunft wird in Alfeld eingerichtet

17.03.2022

Landkreis Hildesheim. Geflüchtete, die wegen des Kriegs aus der Ukraine nach Deutschland kommen, sollen künftig nach festen Regeln unter Anwendung des Königsteiner Schlüssels verteilt werden. Mit diesem wird berechnet, zu welchem Anteil die einzelnen Bundesländer – und damit die Landkreise – Geflüchtete aufnehmen müssen. Das Niedersächsische Innenministerium hat angekündigt, dass dem Landkreis Hildesheim künftig zwei Mal wöchentlich 48 geflüchtete Personen aus der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zugewiesen werden sollen, deren Unterbringung zu einem Drittel auf die Stadt Hildesheim und zu zwei Dritteln auf den Landkreis entfällt.

Anfang der Woche ist deshalb die Sporthalle des Gymnasiums in Sarstedt zur vorübergehenden Unterbringung der Geflüchteten aus der Ukraine hergerichtet worden. Ab kommender Woche wird darüber hinaus die Sporthalle der Berufsbildenden Schulen in Alfeld als Notunterkunft dienen. Dort laufen derzeit die Vorbereitungen. Der Landkreis baut mit Hilfe eines regionalen Messebauers und Unterstützung des ABC-Zuges nach dem Vorbild der Unterkunft in Sarstedt auch hier zehn Einzelsegmente auf, in denen jeweils fünf bis sechs Personen vorübergehend untergebracht werden können. Bis Ende der Woche wird die Unterkunft mit Betten und weiterer Ausstattung versehen, sodass sie in der kommenden Woche bezugsfertig ist.

Von den Notunterkünften aus sollen die Personen schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit den Kommunen in geeigneten Wohnraum vermittelt werden. Parallel werden dafür sowohl private Angebote jeder Größenordnung geprüft als auch erfolgsversprechende Gespräche mit Anbietern größerer Objekte geführt, in denen eine Unterbringung auch auf längere Dauer möglich wäre. Um schnell reagieren zu können, werden aber auch Möglichkeiten für weitere Notunterkünfte eruiert.

Neben den zugewiesenen Menschen über die Landesaufnahmebehörde kommen täglich Geflüchtete aus der Ukraine bei Verwandten, Bekannten, Freunden oder privaten Unterkünften im Landkreis Hildesheim unter. Wer mit einem gültigen ukrainischen Pass einreist und seinen Lebensunterhalt selbst sicherstellt, darf sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten und muss sich weder beim Einwohnermeldeamt noch bei der Ausländerbehörde anmelden. Wenn die geflüchteten Menschen Unterstützung benötigen, müssen sie sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen, um Leistungen zu erhalten. Die Anmeldung für die Registrierung ist auf www.landkreishildesheim.de/ukraine möglich. Personen, die im Stadtgebiet unterkommen, müssen sich an die Ausländerbehörde der Stadt Hildesheim wenden.

Informationen und Hilfsmöglichkeiten
Wer Wohnraum für Vertriebene aus der Ukraine zur Verfügung stellen möchte, kann diesen unter www.landkreishildesheim.de/ukraine/wohnraum anbieten. Wer anderweitig helfen möchte – bspw. auch mit Fahrdiensten oder Übersetzungstätigkeiten – kann sein Spenden- oder Hilfsangebot unter www.landkreishildesheim.de/ukraine/helfen einstellen. Informationen für Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine stehen unter www.landkreishildesheim.de/ukraine bereit. Über einen Button auf der Seite kann diese automatisch auf Ukrainisch übersetzt werden.

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