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16.03.2022
Schottergärten sind gem. §9 Abs. 2 NBauO nicht zulässig. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Klimaschutzagentur Hildesheim unter https://klimaschutzagentur-hildesheim.de/
Um einen bienenfreundlichen Garten vorzuhalten, können Sie sich unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/BienenfreundlichePflanzen.pdf?__blob=publicationFile&v=21 informieren.