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Zutritt Kleinschwimmhalle und Sauna

04.03.2022

Ab dem 04.03.2022 gilt im Hallenbad einschließlich der Sauna die 3G Regel.

Alle Bade- und Saunagäste dürfen die Schwimmhalle nur noch betreten, wenn Sie Geimpft oder Genesen sind und einen negativen, zertifizierten Schnelltest aus z.B. der Apotheke (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen können. Selbsttests aus dem Reformhaus oder selbst durchgeführte Tests sind nicht gültig. Ein Test vor Ort ist nicht möglich.

Erwachsene tragen ausschließlich eine FFP2 Maske vom Eingang, im Umkleide- und Duschraum bis zum Schwimmbecken/Schwitzraum. Kinder unter 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nasenbedeckung. Kinder unter 6 Jahren brauchen keine Maske tragen.

Alle Nutzer nutzen beim Betreten der Einrichtung bitte den QR-Code für die freiwillige Registrierung mit der Corona Warn-App des Robert Koch Institutes.


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