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Rückschnittverbot von Bäumen, Hecken und Sträuchern

15.02.2024

Zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen wissen wohl alle Hobby-Gärtner*innen, dass Bäume, Hecken und Sträucher nicht im Frühjahr oder Sommer geschnitten werden sollen. Grundlage für das „Rückschnittverbot“ bildet das Bundesnaturschutzgesetz welches den radikalen Rückschnitt in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September verbietet.

Zulässig sind allerdings schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder Rückschnitte, die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich Bürgerservice unter der Telefonnummer 05129 972 35 gern zur Verfügung.


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