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HomeÖffentliche Bekanntmachung der Waldstrukturdatenerfassung im Privatwald in Teilen der Landkreise Hildesheim, Peine, Wolfenbüttel, Helmstedt und Gosla
24.06.2021
Die Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Südhannover beabsichtigt für die Mitglieder der FBG Nordharz eine Waldstrukturdatenerfassung durchzuführen. Dabei werden die Privatwaldbestände im in der anliegenden Karte rot umrandeten Bereich unter anderem nach Baumarten, Alter, Vorrat, Wüchsigkeit und Qualität aufgenommen. Neben den für die Bewirtschaftung wichtigen Informationen über die Waldbestände liefert die Waldstrukturdatenerfassung wichtige Erkenntnisse über Holzvorräte und mögliche Nutzungsmengen im Landkreis und sichert so die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung.
Die FBG Südhannover wird durch das Landwirtschaftskammerforstamt Südniedersachsen forstfachlich betreut. Die Spezialisten, die die Waldbestände zwecks Datenerfassung vor Ort begehen, werden vom Geschäftsbereich Forst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingesetzt.
Die Waldstrukturdatenerfassung wird vom Land Niedersachsen und vom Bund anteilig gefördert. Gemäß Förderrecht muss sich die Datenerfassung über den gesamten Nichtstaatswald im Inventurgebiet erstrecken. Dies schließt auch den Wald privater Waldbesitzer, die nicht Mitglied in der FBG Nordharz sind, mit ein. Es besteht die Möglichkeit, gegen die Erhebung von Daten Einspruch zu erheben. Die Maßnahme wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Privatwaldbesitzer, die nicht Mitglied der FBG Nordharz sind und mit der Waldstrukturdatenerfassung auf ihren Flächen nicht einverstanden sind, haben bis zum 23.07.2021 Gelegenheit, schriftlich unter Nennung von Gemarkung, Flur und Flurstück ihres Waldbesitzes dagegen Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist zu richten an:
LWK Niedersachsen
Forstamt Südniedersachsen
Am Flugplatz 4
31137 Hildesheim
Tel. Nr. für Rückfragen: 05121/74 89 80
Gezeichnet: Fabian von Plettenberg, Geschäftsführer der FBG Südhannover