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Wahlbekanntmachung anlässlich der der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Söhlde am 12.09.2021

30.04.2021


Die laufende Kommunalwahlperiode endet am 31.10.2021. Die Landesregierung hat durch Verordnung vom 31.10.2020 (Nds. GVBl. S. 378) festgelegt, dass die kommunalen allgemeinen Neuwahlen (Kommunalwahlen) und die allgemeinen Direktwahlen für die Wahlperiode vom 01.11.2021 bis 31.10.2026 am

12.09.2021 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr

stattfinden.

  1. Wahlgebiet

    Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Gemeinde Söhlde. Das Wahlgebiet ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt: 1-Bettrum, 2-Feldbergen, 3-Groß Himstedt, 4 und 4.1-Hoheneggelsen, 5-Klein Himstedt, 6-Mölme, 7-Nettlingen, 8 und 8.1 Söhlde und 9-Steinbrück.

    Jede wahlberechtigte Person erhält bis zum 22.08.2021 eine Benachrichtigung über die Eintragung im Wählerverzeichnis und den zuständigen Wahlbezirk.

  2. Stichwahl

    Für den Fall, dass eine Stichwahl durchzuführen ist, findet diese am
    26.009.2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, statt.

  3. Einreichung von Wahlvorschlägen und Zahl der erforderlichen Unterschriften (§ 45b Abs.4, § 45d Abs. 3 NKWG)

    Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl aufgefordert.

    Wahlvorschläge können nach § 45d i. V. m. § 21 NKWG von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber*innen) eingereicht werden. Jede wählbare Einzelperson kann sich auch dann vorschlagen, wenn sie nicht wahlberechtigt ist.

    Bewerber*in auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nach § 45 a i. V. m. mit § 21 Abs. 7 NKWG nicht Mitglied einer anderen Partei sein.

    Inhalt und Form

    Jeder Wahlvorschlag darf nur eine/n Bewerber*in, die oder der nach den Vorschriften der §§ 24, 45d NKWG zu bestimmen ist, enthalten und ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Hinsichtlich des Inhaltes und der Form der Wahlvorschläge weise ich auf die Vorschriften der §§ 21 ff., 45 d NKWG und der §§ 31 ff. der NKWO hin. Die Formblätter nach amtlichem Muster werden von der Gemeindewahlleitung kostenfrei zur Verfügung gestellt.

    Unterstützungssunterschriften

    Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der wahlberechtigten Einzelperson oder, bei einem Wahlvorschlag einer nicht wahlberechtigten, aber wählbaren Einzelperson, von dieser selbst unterzeichnet sein. Er muss außerdem nach § 45 d Abs. 3 S. 2 NKWG von mindestens 60 Wahlberechtigen des Wahlgebietes auf amtlichen Formblättern, die von der Wahlleitung ausgegeben werden, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen.

    Unterschriften sind gem. § 45 d Abs. 4 i. V. m. § 21 Abs. 10 NWKG bei folgenden Parteien/Wählergruppen/Einzelbewerbern nicht erforderlich:

    - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
    - Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
    - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
    - Freie Demokratische Partei (FDP),
    - DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.)
    - Alternative für Deutschland (AfD)

    Einreichung der Wahlvorschläge

    Wahlvorschläge sind beim Gemeindewahlleiter, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, 31185 Söhlde, einzureichen.

    Die Einreichungsfrist endet am Montag, 26.07.2021, 18.00 Uhr.

    Aufgrund der wegen der Corona-Pandemie bestehenden Beschränkungen bitte ich um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Söhlde, 30.04.2021


Wöhleke
Gemeindewahlleiter

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