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Bekanntmachung "Bebauungsplan Nr. 4 »Unter den Weiden« (Ortschaft Feldbergen) "

12.05.2020

Bauleitplanung der Gemeinde Söhlde:

Bebauungsplan Nr. 4 „Unter den Weiden“ (Ortschaft Feldbergen)

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  1. Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 15.05.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Unter den Weiden“ (Ortschaft Feldbergen) gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

  1. Ziel und Zweck der Planung

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 4 „Unter den Weiden“ ist die Festsetzung eines „Dorfgebietes“. Das Plangebiet umfasst ca. 6.000 qm.

  1. Planbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flächen im Westen von Feldbergen, westlich der Straße „Unter den Weiden“ und nördlich des Bolzplatzes.
Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

  1. Einsichtnahme

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 und die Begründung mit Umweltbericht

vom 25.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020

im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der Kernarbeitszeiten der Verwaltung zur Einsichtnahme unter den unten aufgeführten Bedingungen, die die aktuelle Corona-Pandemie berücksichtigen, öffentlich ausliegen und eingesehen werden können.

Öffnungszeiten sind:

Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie

Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05129 / 972-0) oder auf Anfrage per E-Mail (gemeinde@soehlde.de) möglich. Fragen zum o.g. Bauleitplanverfahren werden auch telefonisch (Tel. 05129 / 972-0) oder zeitnah per E-Mail (gemeinde@soehlde.de) beantwortet.

Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit außerdem auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde einsehbar (www.soehlde.de). Die Internetseite der Gemeinde ist auch über das Internetportal des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de/portal/ mit dem Suchbegriff „Söhlde“ zu erreichen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift (auch telefonisch) und per E-Mail abgegeben werden (gemeinde@soehlde.de). Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG).

  1. Verfügbare Daten umweltbezogener Informationen

a.) Umweltbericht

Zur Prüfung der Umweltauswirkungen dieser Planungen wurde ein Umweltbericht (in Verbindung mit der Begründung) ausgearbeitet. Hierin sind folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten:

Zum Schutzgut Mensch (Immissionen), zum Schutzgut Arten und Biotope (Lebensraumqualität des Plangebietes für Tiere und Pflanzen), zum Schutzgut Boden und Fläche (Bodenarten, Bodenfunktionen, Filtervermögen, Schadstoffe), zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer), zum Schutzgut Klima und Luft (Klima, Lokalklima), zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholung (Qualität und Auswirkungen), zum Schutzgut Kulturgüter/ Sachgüter (Bodendenkmale, Bodenfunde).

b.) Fachgutachten (mit Umweltbezug)

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Feldhamster, Feldlerche), GEUM.tec GmbH, 2020

c.) weitere umweltbezogene Informationen

  • Landschaftsrahmenplan des Landkreises Hildesheim von 1993
  • Interaktive Umweltkarten des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt- und Klimaschutz

Übersichtsplan

Bebauungsplan Nr. 4 »Unter den Weiden« (Ortschaft Feldbergen)

Söhlde, den 29.04.2020

gez. Huszar
Bürgermeister

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