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Maschinenlärm

30.04.2020

Gerade im Frühjahr wird den Kolleginnen und Kollegen im Rathaus häufig die Frage gestellt, wann Rasenmähen oder die Benutzung anderer Maschinen, wie z.B. Kompressoren, erlaubt ist.

Rasenmäher oder Kompressoren dürfen von montags bis samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr genutzt werden. Eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten gilt für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Diese dürfen von montags bis samstags nur in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Die zulässigen Betriebszeiten für Geräte und Maschinen ergeben sich aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich I, Bürgerservice unter der Telefonnummer 05129 972 33 gern zur Verfügung.

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