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PM Coronavirus Neue Verordnung

05.05.2020

Coronavirus: "Niedersächsischer Weg in einen neuen Alltag mit Corona"

Nach der Absprache zwischen Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten der Bundesländer wird ab dem 6. Mai in Niedersachsen eine geänderte Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Kraft treten. Die niedersächsische Landesregierung hat einen Fünf-Punkte-Plan, den „Niedersächsischen Weg in einen neuen Alltag mit Corona“ erarbeitet. Da dieser Plan, der Grundlage für die morgigen Gespräche auf Bundesebene sein soll, schon in der kommenden Woche die nächsten Lockerungen vorsieht, ist die Verordnung, die morgen in Kraft tritt, bis zum 10. Mai befristet. So ist davon auszugehen, dass es zum Wochenende eine weitere Verordnung mit weiteren Neuerungen geben wird.

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Vorschriften im Internet über folgenden Link:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Die wichtigsten Punkte für die Gemeinde Söhlde im Einzelnen:

Aufhebung der Schließung von Spielplätzen im Freien

Der Besuch und die Nutzung eines Spielplatzes im Freien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr ist unter Aufsicht einer volljährigen Person zulässig, wenn sichergestellt ist, dass jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einhält, die nicht zum eigenen Hausstand gehört.

Wiederzulassung von Gottesdiensten

Voraussetzung: Abstandsgebot von 1,50 Meter. Die Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen (insbesondere Gesangbücher, Weihwasserbecken, Sammelkörbe und Messkelche) ist untersagt. Weitergehende Hygienemaßnahmen sind zu treffen.

Aufhebung des Verbotes zur Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport

Jede Person hat ständig einen Abstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes von 2 Metern betreten und benutzt werden. Eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen gibt es nicht.

Großveranstaltungen

Bisher waren Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis zum 31.08.2020 verboten. Dies wurde nun erweitert. Unabhängig von der Zahl der Teilnehmer sind alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen bis zum 31.08.2020 verboten.

Gemeindliche Einrichtungen

Alle öffentlichen Einrichtungen, wie Dorfgemeinschaftshäuser und Sporthallen der Gemeinde Söhlde bleiben bis auf weiteres geschlossen.

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