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Bebauungsplan Nr. 4 »West«, 7. Änderung (Ortschaft Nettlingen)

18.11.2019

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 beschlossen, die 7. Änderung den Bebauungsplans Nr. 4 „West“ (Ortschaft Nettlingen) in einem beschleunigten Verfahren gem. § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zeitgleich gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Ziffer 3 BauGB beteiligt.

Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 umfasst Grundstücksflächen nördlich der „Glockruthenallee“ und südlich der „Waldstraße“ in Nettlingen.

Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

Wesentliches Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 ist die Aufhebung von festgesetzten öffentlichen Straßenverkehrsflächen für eine geänderte Aufteilung der Grundstücke im bestehenden Allgemeinen Wohngebiet.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „West“ wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, weil sich durch die Änderung keine wesentlich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „West“ und der Begründung erfolgt in der Zeit

vom 26. November bis einschließlich 30. Dezember 2019

Während dieser Zeit werden die Planunterlagen zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „West“ mit Begründung zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausliegen und es können Stellungnahmen abgegeben werden.

Als Fachgutachten liegt ebenfalls aus: „Bestandsaufnahme Brutvögel und Fledermäuse, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag“, (Planungsgruppe Ökologie und Landschaft, 13.09.2019).

Die Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten sind:

Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden Ziel und Zweck der Planung dargelegt, und es wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme gegeben. Dies gilt in gleicher Weise für Kinder und Jugendliche.

Es besteht die Möglichkeit, die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) einzusehen.

Die ausliegenden Unterlagen sind innerhalb der Auslegungszeit zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde einsehbar (www.soehlde.de).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „West“ unberücksichtigt bleiben.


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