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Informationen zur Europawahl

16.04.2019

Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung wird seit dem 15. April 2019 versandt und erfolgt wie auch bei der vergangenen Bundes- oder Landtagswahl nicht mehr mittels einer Wahlbenachrichtigungskarte, sondern stattdessen in Form eines Wahlbenachrichtigungsbriefes.

Briefwahlverfahren
Mit dem Anschreiben zur Wahlbenachrichtigung können wie gewohnt die Briefwahlunterlagen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Ebenso besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den Internetwahlschein zu beantragen.
Dazu auf der Homepage der Gemeinde Söhlde www.soehlde.de auf „Rathaus und Politik“ klicken und im linken Menü erst „Wahlen“ und dann „Onlinewahlscheinantrag zur Europawahl“ auswählen oder dirket hier unter https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=3254032. Der gesamte Antragsvorgang ist logisch und nachvollziehbar strukturiert.

Ein besonderer Service bleibt die Möglichkeit, mittels des auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief gedruckten QR-Codes die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Über den QR-Code wird direkt die Antragsseite für den Internetwahlschein auf der Homepage der Gemeinde Söhlde erreicht. Die Benutzerführung ist intuitiv und einfach. Durch Plausibilitätsprüfungen während der Eingabe können keine Fehler passieren. Es werden nicht mehr Eingaben erwartet, als für die Identifikation, Erreichbarkeit und den eigentlichen Antrag unbedingt notwendig sind. Natürlich kann auch die eID-Funktion des neuen Personalausweises genutzt werden. Für diese Form der Briefwahlbeantragung werden die Datenschutzgesetze und Bestimmungen selbstverständlich eingehalten. Auch ein unberechtigter Zugriff ist durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ausgeschlossen.


Huszar, Bürgermeister

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