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Maschinenlärm

12.09.2018

Wiederholt wurde meinen Kolleginnen und Kollegen im Rathaus zuletzt die Frage gestellt, wann Rasenmähen oder die Benutzung andere Maschinen wie z.B. Kompressoren erlaubt ist. Die zulässigen Betriebszeiten für Geräte und Maschinen ergeben sich aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).

Demnach dürfen z.B. Rasenmäher oder Kompressoren von montags bis samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr genutzt werden. Eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten gilt für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Diese dürfen von montags bis samstags nur in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr genutzt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich I, Bürgerservice unter der Telefonnummer 05129 972 33 gern zur Verfügung.


Alexander Huszar, Bürgermeister

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